Valentineske Nachlese: Fatwa nicht verstehn…


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Kraska in seiner Zeit als Probier-Mufti

 Vielleicht fragen sich manche von euch, wieso gerade gestern euch die Herzen eurer muslimischen Nachbarn nicht so zugeflogen sind wie sonst immer? Gab es vielleicht statt rosa Herzchen eher grimmige Blicke und stoffeliges Stirnrunzeln?   Und Weihnachten war das auch schon so? Und das versteht ihr gar nicht? Nun, das kommt vielleicht, weil ihr nicht regelmäßig die neuesten Fatwas lest. Damit solltet ihr langsam mal anfangen. Die folgende Fatwa ist noch ganz frisch aus Ägypten eingetrudelt. Lest mal! Ist auch nicht weniger staunenswert als Kraskas krause Causerien…

Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten) 13. Februar 2009, 03.38 Uhr

Fatwa zu der Frage, ob man Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen darf

 

Diese Art der Anerkennung [der Juden und Christen] ist abzulehnen

Vom Rechtsgutachter Scheich Ahmad Bawadi

(Institut für Islamfragen, dh, 13.02.2009)

Frage: Darf man Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen, um dadurch Toleranz und ein gutes Miteinander zu zeigen?

Antwort: „Allah hat [im Koran] gesagt: ‚Verkündige den Heuchlern die frohe Botschaft, dass ihnen eine schmerzliche Strafe zuteil werde; jenen, die sich Ungläubige als Freunde anstelle der Gläubigen nehmen. Suchen sie etwa Macht und Ansehen bei ihnen? Wahrlich, Allah allein gehört alle Erhabenheit‘ (Sure 4,138-139). Also, was für Anliegen kann ein Muslim haben, wenn er ihnen [Christen und Juden] zu ihren Feiertagen beglückwünscht? … 
Wenn das Anliegen [eines Muslims] ist, [Juden und Christen] dadurch Liebe und Freundlichkeit zu zeigen, gilt dies als verboten: ‚Du wirst kein Volk finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und dabei diejenigen liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, selbst wenn es ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Verwandten.‘ (58,22) …
„Wer dadurch [durch die Glückwünsche] zeigen möchte, dass der Islam eine tolerante Religion ist, hat wenig Ahnung vom Islam. Die Toleranz kann nicht auf Kosten der Religion [des Islam] ausgeübt werden. Es kann auch nicht auf Kosten der Rechte Allahs praktiziert werden, sondern [nur], wenn es um Rechte anderer Menschen geht. Toleranz erlaubt nicht die Beteiligung an ihrer Falschheit …
Ein definitiver Beweis dafür ist der Prophet Allahs. Er hat Polytheisten verziehen, die ihm und seinen Weggefährten Schaden zugefügt haben. Aber es gab keine Toleranz und keinen friedlichen Umgang, wenn es um Allahs Rechte ging. Es gab dann nur [Maßnahmen wie das] Abhauen von Köpfen, Gefangennahme von Soldaten, Raub von Eigentum, die Übernahme von Frauen als Konkubinen genommen u. ä….
Das Beglückwünschen von Juden und Christen zu ihren Feiertagen zeigt [diesen gegenüber] Freundlichkeit, Liebe und Loyalität. Hier ist [eine Art] Loyalität vorhanden, die eine Form von Akzeptanz ihrer Falschheit ist, wenn man ihnen zu ihren Feiertagen – wie z. B. Weihnachten – gratuliert …
Mein muslimischer Bruder … Du musst ihnen [Juden und Christen] deine Wut und Ablehnung [gegenüber ihren Feiertagen] zeigen. Du darfst sie nicht zu ihren Feiertagen beglückwünschen, noch von ihren Süßigkeiten nehmen …
Der Scheich des Islam, Ibn Taimiyya, zitierte den Konsens der [muslimischen] Rechtsgelehrten. Er besagt, dass Muslime Christen nichts verkaufen dürfen, was ihnen für die Feiertage nützlich sein kann, wie z. B. Fleisch, Blut, Kleidung, etc. Ihnen [den Christen] darf nicht [von Muslimen] ein Reittier ausgeliehen werden. Ihnen darf an ihren Feiertagen nicht geholfen werden, weil dies ihre Gottlosigkeit unterstützen würde. Die [muslimischen] Machthaber müssen Muslimen so etwas verbieten, weil Allah sagt: ‚Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit, doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung.‘ (Sure 5, 2)“.

Quelle: http://www.alsaha.com/sahat/6/topic/245003

Jetzt wißt Ihr bescheid, warum der Scheich auf dem Video, das „Buchstaeblich seltsam“ in ihren Blog gestellt hat, so gewettert hat, daß ihm beinahe der Bart des Propheten abgefallen wäre.

Feste der Liebe? Pfui, Spinne!

Nicht verwunderlich also, daß der Valentinstag in Saudiarabien verboten ist. Die BERLINER MORGENPOST schreibt dazu:

Auch in Saudi-Arabien wollen am Valentinstag einige Liebende Blumen und Pralinen verschenken. Sehr zum Missfallen der islamischen Religionspolizei. Die versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass Muslime dieses „unmoralische, westliche Fest“ begehen. Doch einige Frauen und Männer sehen das anderes.

In Saudi-Arabien haben sich offenbar einige Liebende entschlossen, dem strengen Verbot der islamischen Religionspolizei zum Trotz am Valentinstag Blumen und Pralinen zu verschenken. Die Zeitung „Arab News“ berichtete, der Preis für rote Rosen sei in den vergangenen Tagen um zehn Prozent gestiegen. Viele Blumenhändler lagerten die „heiße Ware“ für das Fest der Liebe außerhalb der Geschäfte, um keinen Ärger mit den Religionspolizisten zu bekommen.

Die Mitarbeiter der Kommission für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters hatten angekündigt, sie wollten alle Blumenläden und Geschäfte, die Schokolade oder Geschenke verkaufen, observieren. Damit wollten sie verhindern, dass die saudischen Muslime dieses „unmoralische, westliche Fest“ begehen. Die Zeitung zitierte den Vorsitzenden der Religionspolizei in Mekka, Ahmed al-Ghamdi, mit den Worten: „Wir stützen uns auf die Scharia (das islamische Recht)… Muslime dürfen nur das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest feiern, andere Feste sind nicht erlaubt.“
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19 Kommentare - “Valentineske Nachlese: Fatwa nicht verstehn…”

  1. Teresa Says:

    Ich wette aber, dass sich einige dieser südländischen Machos heute rühmen werden, wie viele Rosen (eingbildet oder real) sie von vieviel Frauen (ebenfalls eingebildet oder real) gestern bekommen haben.

    Welche Strafe erwartet eigentlich einen Muslim, der zwecks Gelderwerb, also zwecks Familienunterstützung gestern abend zB in einem Resturant Champagner eingeschenkt oder Blumen verkauft hat?

  2. Botschaft Says:

    Blumen und Pralinen sind demnach «Bückware» ? alà (sic!) «Bück Dich oder ich fress‘ Dich…


  3. Wehe, ich erwische demnächst mal wieder einen muslimischen Taxifahrer bei der Sonntagsschicht! Den werde ich gleich bei seinem Mullah verpetzen – nachdem er mich zu Hause abgesetzt hat, versteht sich.
    😉

  4. connect Says:

    Diese fatwa scheint sich nicht herumgesprochen zu haben oder allgemein befolgt zu werden, ich bekomme mosl.Weihnachtsgeschenke, sogar Champagner !

  5. connect Says:

    http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=22621

    aber auf dem shia-forum macht man sich ernsthafte Gedanken darüber

  6. Norbert Jäger Says:

    Merci beaucoup

  7. lakritze Says:

    Danke auch, connect, für den Link. Habe gerade angefangen, die Diskussion zu lesen, ob der Besuch der atheistischen Mutter ein Problem für das Seelenheil des rechtgläubigen Sohnes ist; sie könnte ja etwa mit nassen Füßen den Teppich berühren … Nun muß ich aber dringend was anderes tun.

    • 6kraska6 Says:

      Dieses Shia-Forum ist wirklich spannend, wenn man mal kurz in ein Paralleluniversum möchte! Nur EIN Beispiel noch: Frage an den Ajatollah: „Darf man seinem Kind ABENDS die Fußnägel schneiden, oder ist das haram (= unrein, gegen Allahs Gebot)“? Na, was glaubt Ihr? Oder „Ist es haram, wenn man Kontaktlinsen trägt?“ Ach, ich hör ja schon auf…

  8. connect Says:

    Frage: Darfst du mit einem Floh schimpfen,der dich beißt ?

    • 6kraska6 Says:

      Dazu Ajatollah Abu Kraska bin-Zorniq:
      Antwort:
      Im Prinzip nein. Aber du darfst Allah, den Allerbarmer, bitten, den Floh zu zertreten, zu zerschmettern, zu zermatschen, besser noch zu verbrennen, zu vierteilen, auszupeitschen, zu zerstückeln sowie zu steinigen und öffentlich zu kreuzigen, den Allah ist gerecht und liebt die Seinen. Alhamdulillah!

  9. connect Says:

    Falsch,sehr falsch, du solltest dem Floh danken, denn er weckt dich zum Gebet !

    • 6kraska6 Says:

      WAS? Du wagst es, anderer Meinung als der Ajatollah zu sein? Da mußt Du leider sterm! Stirrp zoforrt, Ungläubige! – Außerdem, woher weißt Du, ob der Floh nicht voll Blut ist von einem Ungläubigen? Dann ist er unrein, und sagt die falsche Gebetszeit an! Oder die falsche Richtung (Qibla)!

  10. connect Says:

    Ich bin da unbesorgt auf dem rechten Weg, dazu gibt es eine Fatwa!
    Allerdings fehlt mir der Floh.

  11. connect Says:

    jetzt wird es interessant, da kommen wir der Sache doch näher:

    Frage : Darf ein Moslem von einem Kommunisten erben ?
    2. Frage: Darf ein Kommunist von einem Moslem erben ?

  12. Norbert Jäger Says:

    lacvh der Kommunist wird im Rahmen der proletarischen Weltrevolution dieses Opium des Volkes komplett ausmerzen, so dass sich die Erbschaftsgeschichte eh erledigt hat. Im Volkseigentum wird nichts vererbt.

    Kann man mal wieder sehen, wie weit die DDR vom Kommunismus entfernt war. Erben erlaubt und null Muslime.

  13. Botschaft Says:

    …«Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen (wörtlich: vor sie legen) sollst»…

    Die Erklärung des Talmud (Eruwin 54b) erläutert die Befugnisse eines Lehrers: Wenn man einen Schuler in der Tora unterweist, dann soll man das «Gesicht zeigen» (der hebräische Ausdruck «vor sie» bedeutet, wörtlich übersetzt, «zu ihren Gesichtern»). Das heißt, dass der Lehrer Begründungen und Erklärungen für Tora-Gesetze anführen soll, damit der Schüler sie versteht und sie nicht als bloße Dogmen hinzunehmen hat.

    • 6kraska6 Says:

      Tja, da gibts dann wohl doch kulturelle Unterschiede! _ Oi weh, Jingele, wenn Du für die Aussagen des Korans und der Hadithe „Begründungen und Erklärungen“ verlangtest – und gar noch, daß Koran-Schüler das auf Arabisch Auswendiggelernte „verstehen“ sollen, anstatt es dogmatisch zu repetieren, dann würde es aber schnell brenzlig…

  14. Botschaft Says:

    Für die christlichen «Religionspolizisten» hier noch der neueste Musikerwitz:

    Frage: Welches Instrument spielt der «liebe Gott» ?

    Richtige Antwort: Tuba

    ( «Vater unser, der Tubist im Himmel…» )


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